ENERGIEBERATUNG | Wir sind Ihr Energieberater für Bauvorhaben!

Nachhaltige Lösungen, die sich rechnen – für Sie und die Umwelt

BAULEITWERK Energieberatung

Ein Energieberater für Bauvorhaben ist ein spezialisierter Fachplaner oder Sachverständiger, der Bauherren, Architekten und Projektbeteiligte bei energetischen Fragen rund um Neubau, Sanierung oder Erweiterung von Gebäuden unterstützt. Ziel ist es, Gebäude energieeffizient zu planen, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und Fördermittel optimal zu nutzen.

Aufgaben eines Energieberaters im Baukontext

BereichTypische Leistungen
Beratung & PlanungBewertung des energetischen Ist-Zustands bei Bestandsbauten
Beratung zu Sanierungsmaßnahmen, Baustoffen und technischen Anlagen
Entwicklung eines energetischen Gesamtkonzepts
EnergieausweiseAusstellung von Bedarfsausweisen (z. B. für Förderungen oder Verkaufsnachweise)
Berechnung nach GEG (Gebäudeenergiegesetz)
Nachweise & BerechnungenWärmeschutz- und Energiebedarfsberechnungen (z. B. nach DIN 18599)
Erstellung von U-Wert-, Heizlast- und Wärmebrückenberechnungen
FörderberatungBeratung zu Förderprogrammen (z. B. KfW, BAFA)
Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB)
Einreichung und Begleitung von Förderanträgen
QualitätssicherungBaustellenbegleitung zur Kontrolle der energetischen Umsetzung
Durchführung von Blower-Door-Tests oder Thermografie
Vermeidung von Wärmebrücken, Feuchteschutz
ZertifizierungenUnterstützung bei Effizienzhaus-Klassifizierungen (z. B. Effizienzhaus 40/55)
Nachweisführung für BEG-Förderung oder kommunale Programm

Wann ist ein Energieberater erforderlich oder sinnvoll?

  • Bei Neubauten mit Fördermittelbeantragung (z. B. KfW/BEG)
  • Bei energetischer Sanierung im Bestand
  • Bei kommunalen oder gewerblichen Vorhaben mit Nachweispflichten
  • Bei komplexen technischen Anlagen (z. B. Wärmepumpen, zentrale Lüftung)
  • Zur Einhaltung von GEG, EnEV oder EEWärmeG-Vorgaben

Besonderheiten bei kommunalen Bauvorhaben

Bei öffentlichen Bauprojekten ist die Einbindung eines Energieberaters häufig verpflichtend, etwa:

  • zur Einhaltung landesrechtlicher Klimaschutzgesetze
  • zur Beantragung von Fördermitteln (z. B. KfW, EFRE, Landesprogramme)
  • zur Unterstützung bei kommunalen Nachhaltigkeitszielen und Bilanzierungen

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