ENERGIEBERATUNG | Wir sind Ihr Energieberater für Bauvorhaben!
Nachhaltige Lösungen, die sich rechnen – für Sie und die Umwelt
Ein Energieberater für Bauvorhaben ist ein spezialisierter Fachplaner oder Sachverständiger, der Bauherren, Architekten und Projektbeteiligte bei energetischen Fragen rund um Neubau, Sanierung oder Erweiterung von Gebäuden unterstützt. Ziel ist es, Gebäude energieeffizient zu planen, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und Fördermittel optimal zu nutzen.
Aufgaben eines Energieberaters im Baukontext
Bereich | Typische Leistungen |
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Beratung & Planung | Bewertung des energetischen Ist-Zustands bei Bestandsbauten Beratung zu Sanierungsmaßnahmen, Baustoffen und technischen Anlagen Entwicklung eines energetischen Gesamtkonzepts |
Energieausweise | Ausstellung von Bedarfsausweisen (z. B. für Förderungen oder Verkaufsnachweise) Berechnung nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) |
Nachweise & Berechnungen | Wärmeschutz- und Energiebedarfsberechnungen (z. B. nach DIN 18599) Erstellung von U-Wert-, Heizlast- und Wärmebrückenberechnungen |
Förderberatung | Beratung zu Förderprogrammen (z. B. KfW, BAFA) Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB) Einreichung und Begleitung von Förderanträgen |
Qualitätssicherung | Baustellenbegleitung zur Kontrolle der energetischen Umsetzung Durchführung von Blower-Door-Tests oder Thermografie Vermeidung von Wärmebrücken, Feuchteschutz |
Zertifizierungen | Unterstützung bei Effizienzhaus-Klassifizierungen (z. B. Effizienzhaus 40/55) Nachweisführung für BEG-Förderung oder kommunale Programm |
Wann ist ein Energieberater erforderlich oder sinnvoll?
- Bei Neubauten mit Fördermittelbeantragung (z. B. KfW/BEG)
- Bei energetischer Sanierung im Bestand
- Bei kommunalen oder gewerblichen Vorhaben mit Nachweispflichten
- Bei komplexen technischen Anlagen (z. B. Wärmepumpen, zentrale Lüftung)
- Zur Einhaltung von GEG, EnEV oder EEWärmeG-Vorgaben
Besonderheiten bei kommunalen Bauvorhaben
Bei öffentlichen Bauprojekten ist die Einbindung eines Energieberaters häufig verpflichtend, etwa:
- zur Einhaltung landesrechtlicher Klimaschutzgesetze
- zur Beantragung von Fördermitteln (z. B. KfW, EFRE, Landesprogramme)
- zur Unterstützung bei kommunalen Nachhaltigkeitszielen und Bilanzierungen