BAULEITUNG | Gewerbebauten und Industrieanlagen
Pflichten und Tätigkeiten eines Bauleiters
Projektvorbereitung und Planung
- Prüfung und Umsetzung von Ausführungsplänen und Bauzeitenplänen
- Organisation der Baustelleneinrichtung und -logistik
- Mitwirkung bei der Vergabe von Nachunternehmerleistungen
Koordination und Steuerung
- Abstimmung zwischen Bauherr, Fachplanern, Behörden und ausführenden Firmen
- Koordination der einzelnen Gewerke unter Berücksichtigung der technischen Abläufe
- Sicherstellung eines reibungslosen Informationsflusses
Bauüberwachung
- Kontrolle der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Planung, den technischen Vorschriften und dem Stand der Technik
- Qualitätskontrolle während der gesamten Bauzeit
- Tägliche Baustellenbegehungen und Dokumentation
Termin- und Kostenkontrolle
- Überwachung des Baufortschritts gemäß Zeitplan
- Kontrolle von Kosten und Nachträgen
- Fortschreibung von Termin- und Kostenplänen
Arbeitssicherheit und Umweltschutz
- Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle
- Koordination von Maßnahmen zur Unfallverhütung
- Berücksichtigung von umweltrelevanten Auflagen und Vorgaben
Kommunikation und Berichterstattung
- Regelmäßige Baubesprechungen und Protokollführung
- Ansprechpartner für Behörden, Bauherren und beteiligte Firmen
- Erstellung von Fortschrittsberichten und Bautagebüchern
Abnahmen und Übergaben
- Organisation und Durchführung von Teil- und Endabnahmen
- Mängelmanagement und Verfolgung von Nachbesserungen
- Unterstützung bei der Inbetriebnahme von technischen Anlagen
Dokumentation und Abschluss
- Zusammenstellung der Revisionsunterlagen
- Übergabe der Bestandsunterlagen an den Bauherrn
- Dokumentation der Bauabwicklung für spätere Nachweise