BAULEITUNG | Gewerbebauten und Industrieanlagen

Pflichten und Tätigkeiten eines Bauleiters

BAULEITWERK | Gewerbliche Bauobjekte
  • Projektvorbereitung und Planung

    • Prüfung und Umsetzung von Ausführungsplänen und Bauzeitenplänen
    • Organisation der Baustelleneinrichtung und -logistik
    • Mitwirkung bei der Vergabe von Nachunternehmerleistungen
  • Koordination und Steuerung

    • Abstimmung zwischen Bauherr, Fachplanern, Behörden und ausführenden Firmen
    • Koordination der einzelnen Gewerke unter Berücksichtigung der technischen Abläufe
    • Sicherstellung eines reibungslosen Informationsflusses
  • Bauüberwachung

    • Kontrolle der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Planung, den technischen Vorschriften und dem Stand der Technik
    • Qualitätskontrolle während der gesamten Bauzeit
    • Tägliche Baustellenbegehungen und Dokumentation
  • Termin- und Kostenkontrolle

    • Überwachung des Baufortschritts gemäß Zeitplan
    • Kontrolle von Kosten und Nachträgen
    • Fortschreibung von Termin- und Kostenplänen
  • Arbeitssicherheit und Umweltschutz

    • Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle
    • Koordination von Maßnahmen zur Unfallverhütung
    • Berücksichtigung von umweltrelevanten Auflagen und Vorgaben
  • Kommunikation und Berichterstattung

    • Regelmäßige Baubesprechungen und Protokollführung
    • Ansprechpartner für Behörden, Bauherren und beteiligte Firmen
    • Erstellung von Fortschrittsberichten und Bautagebüchern
  • Abnahmen und Übergaben

    • Organisation und Durchführung von Teil- und Endabnahmen
    • Mängelmanagement und Verfolgung von Nachbesserungen
    • Unterstützung bei der Inbetriebnahme von technischen Anlagen
  • Dokumentation und Abschluss

    • Zusammenstellung der Revisionsunterlagen
    • Übergabe der Bestandsunterlagen an den Bauherrn
    • Dokumentation der Bauabwicklung für spätere Nachweise

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