Vorläufige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Bauleitungs- und/oder Planungsleistungen zwischen dem Bauleiter und dem Auftraggeber, unabhängig davon, ob es sich um private Bauherren, Unternehmen oder öffentliche Auftraggeber handelt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Bauleiter ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Leistungsumfang

Der Bauleiter erbringt Leistungen in den Bereichen:

  • Bauleitung (örtliche Bauüberwachung, Koordination, Termin- und Kostenkontrolle)
  • Planungsleistungen (je nach Vereinbarung: Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung etc.)
  • Projektkoordination und Unterstützung bei der Vergabe

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Leistungsverzeichnis. Der
Bauleiter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten geeignete Subunternehmer einzusetzen. Er bleibt jedoch
gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Bauleiter sämtliche für die Vertragserfüllung erforderlichen Unterlagen, Pläne, Genehmigungen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Er gewährt dem Bauleiter sowie etwaigen Subunternehmern den notwendigen Zugang zur Baustelle und zu relevanten Räumlichkeiten.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Pauschalhonorar, Stundensatz oder einem sonstigen Abrechnungsmodell. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Abschlagszahlungen können nach Leistungsfortschritt verlangt werden. Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

5. Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder durch vom Bauleiter nicht zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.

6. Haftung

Der Bauleiter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für fehlerhafte Planungen Dritter oder Mängel durch ausführende Unternehmen besteht nicht. Für Subunternehmer haftet der Bauleiter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

An den vom Bauleiter erstellten Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält dieser das Urheberrecht. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit dies zur Durchführung des Projekts erforderlich ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

8. Abnahme / Mängelrüge

Die Leistungen des Bauleiters gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung schriftlich Mängel anzeigt. Festgestellte Mängel sind dem Bauleiter in Textform anzuzeigen und ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.

9. Vertraulichkeit / Datenschutz

Der Bauleiter verpflichtet sich zur Vertraulichkeit über alle ihm bekannt gewordenen geschäftlichen und technischen Informationen. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere gemäß DSGVO, werden beachtet.

10. Vertragsdauer / Kündigung

Der Vertrag endet mit vollständiger Leistungserbringung. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Im Fall einer Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Bauleiter Anspruch auf die anteilige Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der bis dahin angefallenen Aufwendungen.

11. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Bauleiters.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.